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   ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17   

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ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17 (https://dejure.org/2017,34198)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 06.09.2017 - 1 Ca 388/17 (https://dejure.org/2017,34198)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 06. September 2017 - 1 Ca 388/17 (https://dejure.org/2017,34198)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 32/08

    Überleitung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit vom MTA in den TV-BA -

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Deshalb ist im Ergebnis bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Tarifregelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG derselbe Maßstab anzulegen wie im Fall einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (BAG v. 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 18, zitiert  nach juris; BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG v. 19.07.2016 - 3 AZR 134/2., Rn. 33, zitiert nach juris; BAG v. 10.11.2015 - 3 AZR 576/14, Rn. 21, zitiert nach juris; BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Im Übrigen gehören zu dem durch das Rückwirkungsverbot geschützten Besitzstand grundsätzlich nicht die einzelnen Bestandteile der bisherigen Vergütung, sondern nur die Gesamthöhe des Arbeitsentgelts, wenn Tarifvertragsparteien ein neues Vergütungssystem einführen (BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Dadurch wird einerseits dem Vertrauensschutz der Arbeitnehmer und andererseits der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Befugnis der Tarifvertragsparteien zu einer umfassenden Neugestaltung tariflicher Ordnungsgefüge Rechnung getragen (BAG v. 30.10.2008 - 6 AZR 32/08, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 539/11

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - keine Berücksichtigung von

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Auch rechtlich gesicherte Anwartschaften von Arbeitnehmern können so verfestigt sein, dass sie durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt werden (BAG v. 21.02.2013 - 6 AZR 539/11, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Die Eigentumsgarantie gewährleistet grundsätzlich nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, und nicht bloße Vergütungserwartungen (BAG v. 21.02.2013 - 6 AZR 539/11, Rn. 39, zitiert nach juris; BAG v. 28.06.2012 - 6 AZR 745/10, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Das Grundrecht schützt zudem nur durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches (BAG v. 21.02.2013 - 6 AZR 539/11, Rn. 39, zitiert nach juris; BVerfG v. 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10, Rn. 40, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 765/09

    Rückwirkender Wegfall einer Zuwendung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 19 ff., zitiert nach juris; BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 878/06, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 19 ff., zitiert nach juris; BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 878/06, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Auch das Urteil des BAG vom 27.04.2016, Az. 6 AZR 459/16 spreche für sie.

    (8.)               Auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 verhilft der Klage nicht zum Erfolg.

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Diese ist allgemein üblich und begegnet keinen prozessrechtlichen Bedenken nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. nur BAG v. 17.05.2017 - 4 AZR 798/14, Rn. 9, zitiert nach juris; BAG v. 13.11.2013 - 4 AZR 53/12, Rn. 9, zitiert nach juris; BAG v. 18.04.2012 - 4 AZR 441/10, Rn. 13, zitiert nach juris; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 862/07, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch hinsichtlich der geltend gemachten Stufenzuordnung in die Erfahrungsstufe 4 der Entgeltgruppe LH 06. Denn die Höhe der Vergütungspflicht der Beklagten ergibt sich nicht allein aus der Entgeltgruppe, sondern auch aus der Stufenzuordnung (BAG v. 18.04.2012 - 4 AZR 441/10, Rn. 13, zitiert nach juris; BAG v. 17.11.2010 - 4 AZR 188/09, Rn. 2., zitiert nach juris).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszweckes (BAG v. 10.09.2012 - 2 AZR 257/08, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 19 ff., zitiert nach juris; BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 878/06, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Die Klägerin einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat allerdings diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass sie die für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt (BAG v. 16.11.2011 - 4 AZR 777/09, Rn. 13, zitiert nach juris; BAG v. 23.02.2011 - 4 AZR 313/09, Rn. 21, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf v. 25.04.2013 - 5 Sa 17/13, Rn. 73, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 777/09

    Eingruppierung einer Physiotherapeutin nach den AVR-K

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Die Klägerin einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat allerdings diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass sie die für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt (BAG v. 16.11.2011 - 4 AZR 777/09, Rn. 13, zitiert nach juris; BAG v. 23.02.2011 - 4 AZR 313/09, Rn. 21, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf v. 25.04.2013 - 5 Sa 17/13, Rn. 73, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.2013 - 5 Sa 17/13
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 862/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte -

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08

    Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 798/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

    1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.09.2017 (1 Ca 388/17) wird zurückgewiesen.
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